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21 Oktober 2017

Darf ich abgelaufene Lebensmittel noch essen?

Jeder kennt es: Beim nächtlichen Durchforsten des Kühlschranks stoßen wir auf einen lange verschollenen Schatz, das Haltbarkeitsdatum ist bereits abgelaufen. Lebensmittel sind doch kostbar, darf ich es also noch gefahrlos essen? Dieser Frage gehen wir heute auf den Grund:


Zuerst sollte man wissen, dass zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und dem Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis...) unterschieden wird. Das MHD gibt an bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel in originalverschlossenem Zustand bei korrekter Lagerung 100% seiner wertbestimmenden Eigenschaften behält. Nach dem Ablauf dieses Datums kann sich die sensorische Qualität des Produktes langsam verändern: Beispielsweise kann sich im Joghurt Wasser absetzen oder Schimmelkäse nachreifen. Die Lebensmittelhersteller sind daher dazu geneigt, dieses Datum relativ knapp zu bemessen um gehäuften Reklamationen vorzubeugen. Dieses Datum sagt aber nicht aus, ob ein Lebensmittel tatsächlich  noch bedenkenlos verzehrt werden kann.
Das Verbrauchsdatum hingegen gibt Aufschluss darüber, bis wann leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch, Fisch oder Geflügel verbraucht oder durchgegart werden müssen. Von dem Verzehr oder der Verarbeitung nach diesem Datum wird eindringlich abgeraten!

Hier ein kurzer Überblick was bei verschiedenen Lebensmittel zu beachten ist:

Hackfleisch, Fisch und Geflügel
Auf keinen Fall nach dem Verbrauchsdatum noch verwenden, hier können sich bereits gefährliche Keime vermehrt haben, die zu einer äußert unangenehmen Lebensmittelvergiftung führen können.


Wurst
Wurstwaren sollten sicherheitshalber nach Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums ebenfalls nicht mehr verzehrt werden.Als Faustregel gilt, dass harte Wurstsorten wie Salami tendenziell länger haltbar sind, als Pariser oder Kochschinken. Vorgeschnittenes verdirbt schneller als ganze Stangen, da der Schneidevorgang nie ganz steril verläuft und so Keime auf jedem Wurstrad verteilt werden.

Obst und Gemüse
Sobald Schimmel erkennbar ist sollte Obst und Gemüse umgehend entsorgt werden. Durch die hohe Feuchtigkeit im Lebensmittel können sich Schimmelpilze sehr schnell ausbreiten und das ganze Lebensmittel von innen befallen ohne dass man es merkt. Sobald eine Frucht in der Obstschale schimmelt müssen auch die übrigen Früchte gründlich abgewaschen werden, um die giftigen Sporen zu beseitigen und den Pilz an der Ausbreitung zu hindern.

Eier
Auch Eier sind in der Regel länger haltbar, hier gibt es einen einfachen Trick um die Genußtauglichkeit festzustellen: Das rohe Ei in ein Glas Wasser legen: Sinkt es auf den Boden ist es genießbar, schwimmt es an der Oberfläche haben sich bereits Verderbskeime vermehrt und Gase gebildet, die das verdorbene Ei oben schwimmen lassen.

Brot
Brot und Gebäck können auch nach Ablauf des MHDs noch problemlos gegessen werden, solange kein Schimmel sichtbar ist. Harte Brötchen lassen sich vortrefflich aufbacken oder zu Croutons als Suppeneinlage verarbeiten. Sobald man einen Schimmelbefall erkennt, sollte sicherheitshalber das ganze Stück entsorgt werden. Im Notfall kann man den schimmeligen Teil sehr großzügig wegzuschneiden.

Schimmelkäse
Edelschimmelkäse wird mit speziellen ungiftigen Schimmelpilzen beimpft um für Reifung und Aroma zu sorgen. Diese harmlosen Kulturen hindern das Wachstum ihrer potenziell gefährlichen Geschwister. Liegt der angeschnittene Käse einige Zeit im Kühlschrank, kann der Schimmel auch über die Schnittfläche wuchern. Das ist aber nicht schlimm, der Käse lässt sich auch noch einige Tage nach Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums essen. Allerdings sollte man bedenken, dass die Reifung immer weiter fortschreitet und der Geschmack irgendwann so penetrant wird, dass der Käse nicht mehr genießbar ist. Wenn herkömmlicher Käse einen Pilzbefall aufweist kann dieser großzügig weggeschnitten werden. Die feste Struktur von Gouda und Co verhindern ein tieferes Eindringen des Pilzes.

Hartkäse
Kompakter Käse wie Gouda oder Emmentaler ist meist noch einige Tage nach Ende des MHDs genießbar, leichter oberflächlicher Schimmelbefall kann großzügig weggeschnitten werden. Schimmeligen Frischkäse sollte man allerdings entsorgen.


Joghurt
Joghurt und andere fermentierte Milcherzegnisse wie zum Beispiel Buttermilch sind bei korrekter Lagerung noch Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Die Fermentation durch Milchsäurebakterien ist eine der ältesten von Menschen genutzten Konservierungsmethoden. Durch den zunehmenden Reifegrad wird das Joghurt saurer, was aber keine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Weiters kann sich Wasser absetzen, hier reicht jedoch einmal beherzt umrühren und die Konsistenz ist wieder einwandfrei. Verdorbenes Joghurt erkennt man leicht an Schimmelbefall, daher empfiehlt es sich Becher, die bereits abgelaufen sind vor dem Öffnen nicht zu schütteln, damit man diese Sichtkontrolle noch durchführen kann.

Mehl, Getreide Nüsse und Müsli
Diese Warengruppe ist ebenso auch weit über das MHD hinaus genießbar, mit der Geruchsprobe lässt sich feststellen ob das Lebensmittel bereits ranzig und somit nicht mehr genusstauglich ist. Ebenso ist auf Schimmel zu achten, diese kann Gifte bilden die die Leber zerstören. Vor allem Mehl lockt gerne Parasiten wie Motten oder Mehlwürmer an, daher sollte es immer luftdicht verschlossen gelagert werden.

Reis, Teigwaren, getrocknete Hülsenfrüchte
Diese Lebensmittel sind bei trockener Lagerung auch noch Monate und Jahre nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.


Dosenfutter
Vollkonserven werden bei 140°C sterilisiert und Mikroorganismen restlos abgetötet. Diese Produkte sind im Prinzip unbegrenzt haltbar, allerdings können nach einigen Jahren der Lagerung Geschmack und Konsistenz des Lebensmittels leiden.


Sauergemüse
In Essigmarinade eingelegtes Gemüse ist in ungeöffnetem Zustand auch weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum genießbar, allerdings kann das Gemüse an Farbe und Konsistenz verlieren. Einmal geöffnet kann das Glas einige Wochen im Kühlschrank aufbewahrt werden, wenn Schimmelbefall erkennbar ist, muss es entsorgt werden.


Schokolade
Schokolade kann auch nach Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums problemlos gegessen werden. Der weiße Überzug, der sich vor allem bei längerer Lagerung in wärmerer Umgebung bilden kann ist nur ein Fettaustritt der die Genusstauglichkeit nicht vermindert.

Gewürze
Verschlossene Gewürze sind sehr lange haltbar, allerdings ist Vorsicht geboten wenn die Gewürze offen gelagert werden und höherer Luftfeuchtigkeit, beispielsweise dem Dampf in der Küche ausgesetzt sind. Dies kann das Wachstum von potentiell pathogenen Bakterien begünstigen. Außerdem geht das Aroma bei offener Lagerung sehr schnell verloren.

Speiseöle
Raffinierte Speiseöle wie Sonnenblumen- oder Rapsöl sind noch weit über das MHD hinaus genießbar. Native Öle wie zum Beispiel Oliven- oder Kürbiskernöl verlieren über die Dauer der Lagerung an Geschmack, ungenießbar werden sie wenn sie ranzig sind. Das lässt sich ganz einfach anhand dem typischen, als abstoßend chemischen beschriebenen Geruchs erkennen. Gesundheitsgefahr besteht zwar keine, allerdings sollte das Öl trotzdem entsorgt werden. Öle mit vielen mehrfach ungesättigten Fettsäuren, wie zum Beispiel Lein- oder Walnussöl sollten nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahrt werden um den Oxidationsprozess zu verlangsamen.

Generell gilt sich auf seine Sinne zu verlassen, riecht das Lebensmittel anders oder sind sichtbare Bewucherungen zu kennen ist es ziemlich sicher verdorben und sollte entsorgt werden. Bei leicht verderbliche Ware wie rohem Fleisch oder Fisch sollten man allerdings immer auf das Verbauchtsdatum achten!


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Quellen und weiterführende Links: 
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/ernaehrung/Mindesthaltbarkeit.html






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